VLH-Talentpool

Werden Sie Teil des VLH-Talentpools

Kommen Sie mit uns in Kontakt. Wir halten Sie rund um Ihre VLH-Karrieremöglichkeiten auf dem Laufenden – ohne dass Sie sich auf eine konkrete Stelle bewerben müssen.

Das sind Ihre Vorteile

Ob Berufseinstieg, Quereinstieg, Studium oder Praktikum – vier Gründe, warum sich der Eintrag im Talentpool lohnt.

Regelmäßige Karriere-Infos

Sie profitieren von regelmäßigen Informationen zu den VLH-Karrieremöglichkeiten.

Einblick in die VLH

Sie bekommen einen tieferen Einblick in die Arbeitswelt der VLH.

Fachliche Inhalte

Sie erhalten weitere fachliche Inhalte aus dem Steuerwesen, die Ihnen bei Ihrer Karriere in der Branche weiterhelfen.

Passende Angebote direkt

Wir können uns direkt mit passenden Angeboten bei Ihnen melden.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VLH im Gespräch

So geht es nach der Anmeldung weiter

  1. E-Mail bestätigen

    Sie erhalten eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Ein Klick genügt.

  2. Infos erhalten

    Wir schicken Ihnen Neuigkeiten zu Stellen, zum Arbeiten bei der VLH und Fachwissen aus dem Steuerrecht.

  3. Ins Gespräch kommen

    Passt eine Aufgabe zu Ihrem Profil, melden wir uns persönlich bei Ihnen – unverbindlich.

Häufige Fragen

Noch etwas unklar? Hier die Fragen, die uns am häufigsten erreichen.

Jetzt anmelden

Ist die Anmeldung eine Bewerbung?

Nein. Sie bleiben unverbindlich mit uns in Kontakt und bewerben sich erst, wenn eine konkrete Stelle zu Ihnen passt.

Brauche ich Berufserfahrung im Steuerwesen?

Nein. Der Talentpool ist ausdrücklich auch für Berufseinsteiger, Quereinsteiger, Studierende und Praktikanten gedacht.

Wie oft hören Sie von uns?

In der Regel wenige Male im Jahr – und immer dann, wenn es etwas gibt, das für Sie relevant ist.

Kann ich mich wieder abmelden?

Jederzeit. Jede E-Mail enthält einen Abmeldelink, Ihre Daten löschen wir anschließend.

Im Rahmen einer Mitgliedschaft erstellen wir die Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer, Beamte, Auszubildende, Studierende, Rentner, Pensionäre und Unterhaltsempfänger nach § 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG). Auch bei zusätzlichen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalerträgen sind wir der geeignete Dienstleister für Sie.